20.01.2012
Mit zyklischer Ausbildung gegen den Fachkräftemangel
Die Regierung der DG sichert langfristig Zusatzausbildungen und Weiterbildungen im Pflegesektor ab
Um die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern, wurde in den vergangenen Jahren der Krankenpflegesektor mit zahlreichen gesetzlichen Veränderungen konfrontiert. So wurden seit 1998 eine ganze Reihe von neuen besonderen Berufsbezeichnungen und besonderen beruflichen Qualifikationen durch verschiedene Königliche Erlasse und ministerielle Ausführungserlasse eingeführt. Die Möglichkeit einer Spezialisierung lässt die Gehälter der Pflegeberufe finanziell aufwerten und schafft neue Perspektiven in der Karriereplanung. Um die neuen Fachtitel und die besonderen beruflichen Qualifikationen zu erhalten, sind entsprechende Zusatzausbildungen und Weiterbildungen notwendig.

Vertragsunterzeichnung zwischen der Regierung der DG, der KPVDB und der AHS
Damit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine zukunftsfähige Pflegelandschaft gewährleistet werden kann, hat die Regierung der DG im Regionalen Entwicklungskonzept das Zukunftsprojekt „Gesundheit sichern“ vorgesehen. Im Rahmen des hiermit verbundenen Teilprojekts „Aufwertung der Pflegeberufe“ wurde am 09.01.2012 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der DG, der Krankenpflegevereinigung V.o.G. (KPVDB) und der Autonomen Hochschule (AHS) unterzeichnet. Durch diese Vereinbarung wird in der DG die langfristige Durchführung von Zusatzausbildungen und Weiterbildungen im Krankenpflegesektor abgesichert.
Im Vorfeld der Vereinbarung bat die Regierung der DG die beiden Ausbildungsträger eine Bedarfsanalyse vorzunehmen und beauftragte sie, gemeinsam einen langfristig ausgerichteten organisatorischen sowie finanziellen Rahmen für die Durchführung von Zusatz- und Weiterbildungsangeboten vorzuschlagen. In der Vergangenheit reagierten die KPVDB und die AHS zwar immer wieder kurzfristig auf gesetzliche Neuerungen in den Aus- und Weiterbildungen der Krankenpflege, jedoch wurden ausschließlich punktuelle und zeitlich begrenzte Aus- und Weiterbildungsangebote in das Programm aufgenommen.
Im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Absicherung der Pflegequalität in der DG erweisen sich die bisher einmaligen und kurzfristig genehmigten Angebote als unzureichend. Außerdem würde in Zukunft der ohnehin bereits gegenwärtige Mangel an Pflegepersonal mit einer besonderen Berufsbezeichnung oder besonderen beruflichen Qualifikationen die Anerkennung von Diensten in den Pflegeeinrichtungen gefährden.
Das nun zyklische Angebot an Fach- und Zusatzausbildungen sowie Weiterbildungen im Pflegesektor trägt dem steigenden Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal flexibel und passgenau Rechnung. Auf diese Weise kann dem Mangel an Krankenpflegern mit einer besonderen Berufsbezeichnung entgegengewirkt werden. Die Vereinbarung ermöglicht der KPVDB und der AHS eine effiziente Aufgabenverteilung und vermeidet Doppelangebote. Darüber hinaus wird dem Beruf des Krankenpflegers mit dem regelmäßigen Bildungsangebot eine gesicherte Laufbahnplanung gewährleistet. Die Karriereplanung kommt sowohl dem einzelnen Krankenpfleger als auch den Einrichtungen der DG zu Gute. Da die Pflegeberufe fast ausschließlich von Frauen ausgeübt werden, besteht in Krankenpflegeeinrichtungen wegen schwangerschafts- und familienbedingten Ausfällen ein höherer Bedarf an Planungssicherheit.
Die Vereinbarung und die somit gesicherte langfristige Absicherung betrifft auch die AFPK-Ausbildung (FamilienhelferIn – PflegehelferIn - KinderbetreuerIn), welche aus der Kooperation zwischen dem Arbeitsamt, der Familiehilfe V.o.G. und der KPVDB entstand. Somit erhalten nun auch Arbeitssuchende in der DG regelmäßig den Zugang zu einer Pflegeausbildung.
Weitere Informationen zum Angebot der Zusatzausbildungen und Weiterbildungen rund um den Pflegeberuf sind bei der KPVB und der AHS erhältlich.